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Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

Startseite » Rechtsprechung » Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

30. Juli 2026

  • Jerome Giljohann

Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

So alltäglich Streitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen auch sind, gibt es auch auf diesem Gebiet noch Rechtsfragen, deren Beantwortung bisher ungeklärt ist. Ein bisher wenig beachteter Sonderfall der Trennung eines Netzanschlusses ist in § 6 Abs. 2 NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geregelt, ausweislich dessen der Netzbetreiber bei Nichterfüllung der Vorgaben der NELEV „[…] eine in Betrieb genommene Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz trennen oder deren Einspeisung durch andere Maßnahmen unterbinden [muss] […]“.

Sofern die Erzeugungsanlage nicht über einen eigenen Netzanschluss verfügt, sondern beispielsweise am gemischt genutzten Netzanschluss eines Wohnhauses mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist, kann die Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeit zum Strombezug haben.

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 07.07.2026 (Az. 1 HK O 36/25) entschieden, dass in diesem Fall gleichwohl die Trennung der Erzeugungsanlage durch Ausbau des Zweirichtungszählers des Wohnhauses erfolgen darf. Die Tatsache, dass die Erzeugungsanlage derart mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers verbunden und sodann über einen einzigen Zugang an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sei, gehe zu Lasten des Anschlussnehmers. In diesem Fall stehe dem Netzbetreiber keine andere Möglichkeit zur Verfügung, um seiner Verpflichtung zur Trennung der Erzeugungsanlage vom allgemeinen Versorgungsnetz nach § 6 Abs. 2 NELEV nachzukommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Jerome Giljohann
  • EnWG, Höch und Partner, NELEV, Prozessuales, Versorgungsunterbrechung
  • Rechtsprechung, Allgemein, EEG, Energierecht
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