
Alles auf Anfang – Gerichtliche Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen
Nach Überführung der Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Zahlungsrückständen aus den Grundversorgungsverordnungen in die §§ 41f f. EnWG gab es bis zuletzt Uneinigkeit über die gerichtliche Zuständigkeit für entsprechende Klagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir hatten hierüber bereits am 14.01.2026 und 21.05.2026 informiert. Insbesondere in den Bundesländern,








