EnWG

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Rechtsprechung

Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

So alltäglich Streitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen auch sind, gibt es auch auf diesem Gebiet noch Rechtsfragen, deren Beantwortung bisher ungeklärt ist. Ein bisher wenig beachteter Sonderfall der Trennung eines Netzanschlusses ist in § 6 Abs. 2 NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geregelt, ausweislich dessen der Netzbetreiber bei Nichterfüllung der Vorgaben der NELEV „[…] eine

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Energierecht

Alles auf Anfang – Gerichtliche Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen

Nach Überführung der Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Zahlungsrückständen aus den Grundversorgungsverordnungen in die §§ 41f f. EnWG gab es bis zuletzt Uneinigkeit über die gerichtliche Zuständigkeit für entsprechende Klagen und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir hatten hierüber bereits am 14.01.2026 und 21.05.2026 informiert. Insbesondere in den Bundesländern,

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Allgemein

Unsicherheit bei der gerichtlichen Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen

Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 21.04.2026 (Az. 4 UH 6/26) entschieden, dass es auch nach Überführung der Anspruchsgrundlagen für die Versorgungsunterbrechung bei Zahlungsrückständen aus den Grundversorgungsverordnungen in das Energiewirtschaftsgesetz bei einer diesbezüglichen Zuständigkeit der Amtsgerichte verbleibt. Dabei verweist das Oberlandesgericht insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu §

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Allgemein

Grundversorger stehen vor schwieriger Entscheidung/Risiken auch für Netzbetreiber

Nachdem jüngst die EnWG-Novelle die parlamentarischen Hürden genommen hat, wird zeitnah die neu geschaffene Regelung zu Übergangsversorgung in § 38a EnWG in Kraft treten. Vereinfacht gesagt dehnt § 38a EnWG die nur für die Niederspannung oder Niederdruck geltenden Regelungen zur Ersatzversorgung mit manchen Modifikationen auf die höheren Ebenen Mittelspannung und

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Allgemein

BGH akzeptiert Vertragsmodell in E-Mobility-App

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte einen E-Mobility-Provider in mehreren Punkten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Beim BGH ging es dann nur noch um die Frage, ob die vom Provider angebotene App hinsichtlich der Lieferung von Ladestrom ein Dauerschuldverhältnis begründe mit der Folge, dass Preisanpassungen hinsichtlich Form und Frist den Anforderungen

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Allgemein

Das Ende der Kundenanlagen!?!

Mit Entscheidung vom heutigen Tag (28.11.2024) hat der EuGH (C‑293/23) festgestellt, dass zur Bestimmung eines Verteilernetzes nach nationalem Recht keine anderen Eigenschaften herangezogen werden dürfen als das Kriterium der Spannungsebene und das Kriterium der Kategorie von Kunden, an die der Strom weitergeleitet wird. Hinfällig sind demnach alle weiteren Abgrenzungsmerkmale, wie

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Allgemein

BGH zu Ersatzbelieferungen

Mit Urteil vom 17.09.2024 (Az. EnZR 57/23) hat sich der BGH erstmals mit der Frage nach dem Umgang mit von einem kurzfristigen Lieferantenausfall betroffenen Letztverbrauchern beschäftigt, die wegen eines Strombezugs in höheren Spannungsebenen nicht in den Anwendungsbereich der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG fallen. Gegenstand der Entscheidung

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Allgemein

OLG Düsseldorf zu Preisanpassungsschreiben

In einem Beschluss nach § 522 ZPO hat sich das OLG Düsseldorf der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen, dass der Anwendungsbereich des § 41 Abs. 3 EnWG a.F. auf Haushaltskunden beschränkt ist. Das war lange umstritten. Zwar adressierten nämlich die amtliche Überschrift des § 41 EnWG a.F. und alle

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Allgemein

22.05. – Dortmunder Off-Peak im Deutschen Fußballmuseum

!!! Update !!! Liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei, auf die unten stehende Veranstaltung möchten wir noch einmal hinweisen. Inzwischen hat am 07.05.2024 die mündliche Verhandlung vor dem Kartellsenat des BGH stattgefunden. Eine Entscheidung gibt es zwar noch nicht, aus dem Verlauf der mündlichen Verhandlung lassen sich jedoch durchaus Rückschlüsse

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Allgemein

Umsetzung der Festlegungen der BNetzA zu § 14a EnWG

Die Bundesnetzagentur hat mit den Festlegungen zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen in Niederspannung nach § 14a EnWG (Beschlüsse BK6-22-300 und BK8-22/010-A) bundeseinheitliche Regelungen getroffen, nach denen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet sind, zur Gewährleistung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Vereinbarungen mit Lieferanten, Letztverbrauchern oder

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