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Änderung der StromGVV/GasGVV

Startseite » Allgemein » Änderung der StromGVV/GasGVV

15. Juli 2021

  • Dr. Feh Kalwa

Änderung der StromGVV/GasGVV

Angesichts der vermehrten Anfragen zur Änderung der StromGVV/GasGVV wollen wir darauf aufmerksam machen, dass die Änderung zu § 19 GVV noch keine beschlossene Sache ist. Zwar hat der Bundesrat mit Beschluss vom 30.06.2021 seine Zustimmung zu den GVV mit der Maßgabe entsprechender Änderungen in § 19 erteilt. Jetzt bedarf es allerdings erst wieder eines Tätigwerdens der Bundesregierung, die hier ihr Einverständnis erteilen müsste. Nach unserer Kenntnis ist der BDEW bereits tätig geworden und hat zum einen die wirtschaftlichen Folgen der vom Bundesrat verlangten Änderung aufgezeigt und zum anderen die Rechtsfrage aufgeworfen, ob die Änderung von der Ermächtigungsgrundlage in § 37 Abs. 3 EnWG überhaupt gedeckt ist. Denn es ist zweifelhaft, dass die Regelung nicht nur die Interessen der Haushaltskunden, sondern auch diejenigen der Energieversorgungsunternehmen berücksichtigt, wie es § 37 Abs. 3 EnWG verlangt.

Abhängig vom Wahlkampf könnte es die Bundesregierung auch nicht unbedingt eilig haben, über das weitere Vorgehen zu beschließen. Definitive Aussagen, ob überhaupt noch vor der Bundestagswahl eine Entscheidung getroffen wird, gibt es derzeit nicht, vor Mitte September wird damit aber nicht gerechnet. Es besteht jedenfalls noch Hoffnung, dass die Regelung in § 19 GVV nicht, wie derzeit vom Bundesrat skizziert, kommt.

  • Dr. Feh Kalwa
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