Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

Startseite » Rechtsprechung » Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

30. Juli 2026

  • Jerome Giljohann

Trennung durch Zählerausbau bei Nichterfüllung der NELEV

So alltäglich Streitigkeiten über Versorgungsunterbrechungen auch sind, gibt es auch auf diesem Gebiet noch Rechtsfragen, deren Beantwortung bisher ungeklärt ist. Ein bisher wenig beachteter Sonderfall der Trennung eines Netzanschlusses ist in § 6 Abs. 2 NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) geregelt, ausweislich dessen der Netzbetreiber bei Nichterfüllung der Vorgaben der NELEV „[…] eine in Betrieb genommene Erzeugungsanlage vom Elektrizitätsversorgungsnetz trennen oder deren Einspeisung durch andere Maßnahmen unterbinden [muss] […]“.

Sofern die Erzeugungsanlage nicht über einen eigenen Netzanschluss verfügt, sondern beispielsweise am gemischt genutzten Netzanschluss eines Wohnhauses mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist, kann die Trennung der Erzeugungsanlage vom Netz unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeit zum Strombezug haben.

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 07.07.2026 (Az. 1 HK O 36/25) entschieden, dass in diesem Fall gleichwohl die Trennung der Erzeugungsanlage durch Ausbau des Zweirichtungszählers des Wohnhauses erfolgen darf. Die Tatsache, dass die Erzeugungsanlage derart mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers verbunden und sodann über einen einzigen Zugang an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sei, gehe zu Lasten des Anschlussnehmers. In diesem Fall stehe dem Netzbetreiber keine andere Möglichkeit zur Verfügung, um seiner Verpflichtung zur Trennung der Erzeugungsanlage vom allgemeinen Versorgungsnetz nach § 6 Abs. 2 NELEV nachzukommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  • Jerome Giljohann
  • EnWG, Höch und Partner, NELEV, Prozessuales, Versorgungsunterbrechung
  • Rechtsprechung, Allgemein, EEG, Energierecht
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (11)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

„Dortmunder Off-Peak“ am 31.05.2016, 18:00 Uhr

Mai 4, 2016

        Jetzt noch Plätze sichern!   Liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei, wir freuen uns, dass unsere Veranstaltungsreihe „Dortmunder Off-Peak“ bisher so großen Zuspruch gefunden hat, und

Weiterlesen »

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau

April 25, 2016

Sehr geehrte Damen und Herren, auf die folgende „Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau“, an der auch Höch und Partner beteiligt sind, möchten wir Sie hinweisen: „Das vom Umweltbundesamt

Weiterlesen »
Seite1 … Seite70 Seite71 Seite72 Seite73 Seite74 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz