Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

„Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung

Startseite » Allgemein » „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung

25. Oktober 2019

  • Raphael Seiler

„Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung

Um ihr Ziel der Schaffung einer Infrastruktur für die Elektromobilität zu erreichen, erarbeitet die Bundesregierung derzeit unter Einbeziehung von Vertretern der Industrie, Netzbetreibern und Verbraucherverbänden einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ wurde von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegt und befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2023 mehr als drei Mrd. Euro in die Tank- und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW mit CO2-freien Antrieben zu investieren. Im Jahr 2020 soll erstmals ein zusätzlicher Betrag von 50 Mio. Euro für private Lademöglichkeiten bereitgestellt werden. Außerdem soll zur Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen für einen beschleunigten Aufbau der Ladeinfrastruktur eine Nationale Leitstelle gegründet werden.

Anlässlich einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion erklärte die Bundesregierung die Hintergründe des „Masterplans Ladeinfrastruktur“. Bei PKW müssten in großem Umfang elektrische Antriebstechnologien eingesetzt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Nutzer würden sich für elektronisch betriebene PKW aber nur dann entscheiden, wenn eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur existiere.

Die Bundesregierung plane jedoch keine Einführung eines eigenen Stromnetzes für Ladesäulen. Ein zweites Stromnetz sei neben dem regulären Stromnetz nicht zweckdienlich und würde zudem zu hohen zusätzlichen Kosten für die Nutzer führen.

  • Raphael Seiler
  • Elektromobilität, Höch und Partner, Ladeinfrastruktur, Ladesäule, Masterplan, nationale Leitstelle
  • Allgemein, Elektromobilität, Energiepolitik, Netzbetrieb, Netzplanung
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (12)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

BGH – Keine Ansprüche auf Netzübertragung bei rechtswidriger Konzessionsvergabe

März 19, 2014

Mit Urteilen vom 17.12.2013 (KZR 65/12 sowie KZR 66/12) hat der Bundesgerichtshof die in der Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfragen zur Ausgestaltung von Konzessionsvergabeverfahren nach § 46 EnWG sowie zu

Weiterlesen »

OLG Düsseldorf im Gegensatz zum Leitfaden von BNetzA: § 26 Abs. 2 S. 1 ARegV setzt weder einen gemeinsamen noch einen inhaltlich übereinstimmenden Antrag voraus

März 17, 2014

Mit Beschluss vom 05.03.2014 hat der Kartellsenat des OLG Düsseldorf zwar die Position der Bundesnetzagentur in einem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG bestätigt, wonach ein aufnehmender Netzbetreiber keinen aus § 26 ARegV ableitbaren Informationsanspruch gegen

Weiterlesen »
Seite1 … Seite100 Seite101 Seite102 Seite103 Seite104 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz