Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

Flucht in die Grundversorgung dauert an

Startseite » Allgemein » Flucht in die Grundversorgung dauert an

10. November 2022

  • Dr. Thomas Höch

Flucht in die Grundversorgung dauert an

Die aktuelle Preissituation auf den Energiemärkten stellt alle Marktbeteiligten vor neue Probleme. Manche Kunden erhalten kein (preisgünstiges) Angebot für eine Energiebelieferung auf Basis eines Sondervertrages und suchen ihr Heil daher in der Grundversorgung. Selbst Mittelspannungskunden haben in Einzelfällen schon eine Belieferung zu Grundversorgungstarifen verlangt. Das ist allerdings mit § 36 EnWG offensichtlich unvereinbar. Grundversorgungsfähig sind nur Haushaltskunden, die an das Niederspannungsnetz- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. In vielen Konstellation ist die Eigenschaft als Haushaltskunde allerdings streitanfällig. Beispielsweise argumentieren inzwischen gewerbliche Vermieter, die Strom oder insb. Gas zur Versorgung ihrer Mieträumlichkeiten kaufen, mit der Haushaltskunden-Eigenschaft ihrer Mieter.

Diejenigen Versorgungsunternehmen, die in solchen Konstellationen (richtigerweise) eine Grundversorgung ablehnen, sind gut beraten, ihre weiteren Prozesse zu überprüfen. Der Preisunterschied zwischen den Grund- und Ersatzversorgungstarifen ist in der Regel eklatant, so dass ein Streit über die Rechnungshöhe vielfach vorprogrammiert ist. Darüber hinaus endet die Ersatzversorgung nach drei Monaten, und es ist keineswegs sichergestellt, dass sich der Kunde um eine Anschlussbelieferung kümmert. Er steht ja gerade auf dem Standpunkt, einen Anspruch auf Grundversorgung zu haben. Individuelle Vereinbarungen mit den Kunden können eine Lösung bringen, aber diese zu erzielen setzt eine Verhandlungsbereitschaft des Kunden voraus.

Damit bleibt als ultima ratio die Sperrung. Ob und wie schnell man in solchen Fällen sperren kann, ist rechtlich noch nicht endgültig geklärt. Es spricht einiges dafür, dass die strengen Anforderungen des § 19 GVV für die Fälle der (beendeten) Ersatzversorgung nicht gelten. Allerdings dürfte eine Vorankündigung schon deshalb unentbehrlich sein, damit die Betroffenen sicherstellen können, dass keine Schäden an ihren Geräten entstehen. Eine solche Vorankündigung dürfte in vielen Fällen den Widerstand der Kunden gegen die Sperrung auslösen, sei es in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, sei es durch eine Zutrittsverweigerung, auf die dann wiederum das EVU rechtlich reagieren muss. Eine gründliche Planung der Eskalationsmaßnahmen ist auch im Sperrprozess außerhalb von § 19 GVV unentbehrlich.

  • Dr. Thomas Höch
  • 36 EnWG, 38 EnWG, EnWG, Ersatzversorgung, Grundversorgung, GVV, Höch und Partner, Mittelspannung, Sperrung, Unterbrechung, Vermieter
  • Allgemein, blog, Energieliefer- und Netznutzungsverträge, Energierecht, Grundversorgung
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (11)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

Höch und Partner zählt erneut zu den besten Kanzleien

September 26, 2017

Wir freuen uns, dass wir auch dieses Jahr wieder in der Focus-Spezialausgabe „Das ist Ihr Recht!“ (Okt./Nov. 2017) als eine von Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Energierecht geführt werden. Wir bedanken uns

Weiterlesen »

TelDaFax-Forderung auf Debitos versteigert

September 8, 2017

Kaum ein Netzbetreiber ist von Forderungsanfechtungen im Rahmen der TelDaFax-Insolvenzen verschont geblieben. Nach Zahlung der ausgeurteilten oder im Vergleichswege vereinbarten Beträge leben die Forderungen des Anfechtungsgegners insoweit wieder auf und

Weiterlesen »
Seite1 … Seite57 Seite58 Seite59 Seite60 Seite61 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz