Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

Was lange währt, wird endlich …

Startseite » Allgemein » Was lange währt, wird endlich …

23. September 2015

  • Marc-Stefan Göge

Was lange währt, wird endlich …

… endlich ja, aber was?

Nach eingehenden Diskussionen unter erheblichem Zeitdruck hat heute das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Der Inhalt und die Erfolgsaussichten des Gesetzesvorhabens waren und sind umstritten.

Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung sollen fortan vor allem neue KWK-Anlagen gezielt gefördert werden, wenn deren Betrieb dabei hilft, den CO2-Ausstoß weiter zu verringern. Dazu ist ein Anstieg der Fördergelder auf 1,5 Mrd. € vorgesehen. Eine Förderung erhalten aber auch – zumindest für vier Jahre – bereits existierende besonders effiziente KWK-Anlagen, um deren Abschaltung zu verhindern.

Um dem damit für Letztverbraucher verbundenen Anstieg von Stromkosten entgegenzuwirken, wird die Lastenverteileilung angepasst. Obgleich Privilegierungen für stromintensive Unternehmen nicht vollständig abgeschafft werden,erfolgt auch eine stärkere Belastung dieser Kundengruppe.

Ob das Gesetz die gewünschten Effekte – Erhalt und Steigerung CO2-reduzierter Wärme- und Stromversorgung – erzielen wird, bleibt abzuwarten. Bezweifelt wird (so etwa der VKU in der heutigen Pressemitteilung) unter anderem, ob der Förderrahmen geeignet ist, alle Potentiale auszuschöpfen, oder ob nicht zu befürchten ist, dass gerade besonders effiziente Anlagen trotz der verbesserten Förderbedingungen auf der Strecke bleiben.

Weitere Hinweise Pressemitteilung des BMWi

  • Marc-Stefan Göge
  • BHKW, Blockheizkraftwerk, BMWi, Energiepolitik, Energiewende, KWK, KWK-Novelle, KWKG, VKU, Wärmeversorgung
  • Allgemein, Contracting, Energiepolitik, KWKG
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (11)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

mk-Gruppe weiter aktiv in Sachen EEG

Juli 9, 2013

Die mk-Gruppe unter der Leitung des umtriebigen Geschäftsmanns Martin Kristek, die unter der Marke Care-Energy bundesweit Strom und Gas vertreibt, macht weiter von sich reden. Wieder einmal geht es um

Weiterlesen »

Objektivierter Ertragswert vs. Sachzeitwert

Juli 8, 2013

Wird der Konzessionsvertrag eines örtlichen Verteilnetzbetreibers durch die zuständige Gemeinde nicht verlängert, ist er gemäß § 46 II 2 EnWG verpflichtet, seine für den Netzbetrieb notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen „gegen

Weiterlesen »
Seite1 … Seite112 Seite113 Seite114 Seite115 Seite116 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz