Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

OVG Münster stoppt vorläufig die Einbaupflicht von Smart-Metern

Startseite » Allgemein » OVG Münster stoppt vorläufig die Einbaupflicht von Smart-Metern

8. März 2021

  • Höch und Partner

OVG Münster stoppt vorläufig die Einbaupflicht von Smart-Metern

Seit einem Jahr sind viele Messstellenbetreiber verpflichtet, ihre Messstellen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Ausgelöst wurde die Einbaupflicht im Januar 2020, als das BSI in seiner sogenannten Markterklärung feststellte, dass drei Unternehmen intelligente Messsysteme i.S.d § 24 Abs. 1 des MsbG am Markt anbieten. Faktisch führte die Erklärung aber auch zu dem Verbot, Messsysteme anderer Hersteller einzubauen.

Das OVG Münster (21 B 1162/20) setzt die Vollziehung der Markterklärung des BSI (Allgemeinverfügung) nunmehr in ihrem Eilbeschluss vom 4. März 2021vorläufig aus. Dies hat zur Folge, dass zunächst auch andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits verbaute Messsysteme müssen hingegen nicht ausgetauscht werden.

Nach Ansicht des OVG genügen die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen des MsbG. Es fehle bei den Messsystemen an einer Zertifizierung für die sogenannte Interoperabilität, also der Fähigkeit, Daten mit Systemen unterschiedlichen Typs oder anderer Hersteller austauschen zu können. Darüber hinaus sei eine Zertifizierung auch nicht möglich, da die Zertifizierungsanforderungen in Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 formell und materiell rechtswidrig sei. Zum einen hätte der Ausschuss für Gateway-Standardisierung angehört werden müssen, und zum andern bleibe die Anlage VII hinter den  gesetzlich normierten Mindestanforderungen hinsichtlich der Interoperabilität zurück. Das BSI überschreite seine Kompetenz, technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, wenn es damit die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen unterschreite. Seien die dortigen Mindestanforderungen nicht erfüllbar, müsse der Gesetzgeber tätig werden.

Das Hauptsacheverfahren ist noch beim VG Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 3784/20 anhängig. Zudem sind beim OVG noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern anhängig.

  • Höch und Partner
  • BSI, Energiepolitik, Höch und Partner, Messsystem, messsysteme, MsbG, OVG Münster, Zertifizierung
  • Allgemein, Energiepolitik, Messstellenbetrieb, Netzbetrieb, Zähl- und Messwesen
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (11)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

Grundversorger stehen vor schwieriger Entscheidung/Risiken auch für Netzbetreiber

November 27, 2025

Nachdem jüngst die EnWG-Novelle die parlamentarischen Hürden genommen hat, wird zeitnah die neu geschaffene Regelung zu Übergangsversorgung in § 38a EnWG in Kraft treten. Vereinfacht gesagt dehnt § 38a EnWG

Weiterlesen »

BK6-24-267: Wenn das Einfamilienhaus zum Bilanzierungsgebiet wird…

Juli 8, 2025

Was über die NZR-EMob-Festlegung der Bundesnetzagentur bislang vor allem für große Ladeparks oder öffentliche Ladeinfrastrukturen gedacht war, hält nun Einzug ins private Eigenheim: Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 15.05.2025

Weiterlesen »
Seite1 … Seite3 Seite4 Seite5 Seite6 Seite7 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz