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Keine Bilanzkreiszuordnung bei unmittelbarer Entnahme aus dem Netz (Stromdiebstahl)

Startseite » Allgemein » Keine Bilanzkreiszuordnung bei unmittelbarer Entnahme aus dem Netz (Stromdiebstahl)

7. Juli 2025

  • Jerome Giljohann

Keine Bilanzkreiszuordnung bei unmittelbarer Entnahme aus dem Netz (Stromdiebstahl)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.07.2025 (Az. 14d O 25/24) entschieden, dass der Netzbetreiber im Falle der irregulären Entnahme von Strommengen unmittelbar aus seinen Betriebsanlagen hinsichtlich etwaiger Ersatzansprüche aktivlegitimiert ist. Der Bundesgerichtshof hatte diese Frage zuletzt in seinem Beschluss vom 10.05.2022 (Az. EnZR 54/21) ausdrücklich offengelassen.

Im konkreten Fall vor dem Landgericht Düsseldorf war eine Verbindung zum Niederspannungsnetz noch vor der Hausanschlusssicherung – und mithin im Bereich des Netzanschlusses im Sinne von § 5 NAV – hergestellt worden. Mittels dieser Verbindung wurde über einen Zeitraum von mehreren Monaten Strom entnommen. Da der Netzanschluss ausweislich § 8 NAV zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers gehört, erfolgte die Entnahme des Stroms unmittelbar aus dem Netz. In diesem Fall, so das Landgericht Düsseldorf, sei nicht etwa der Grundversorger oder ein sonstiger Lieferant zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen berechtigt. Vielmehr löse die Entnahme des Stroms gesetzliche Bereicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Netzbetreibers aus.

Der beim Netzbetreiber aufgetretene Schaden beläuft sich nach den Ausführungen des Gerichts auf die Kosten, die er gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber für den Verlust im Differenz-Bilanzkreis zu zahlen hatte. Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung ist indes nach § 818 Abs. 2 BGB der Wert des entnommenen Stroms zu ersetzen. Dieser bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert, weshalb im vorliegenden Fall auf die einschlägigen Grund- und Arbeitspreise des zuständigen Grundversorgers zurückgegriffen werden konnte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

  • Jerome Giljohann
  • Bilanzkreiszuordnung, Höch und Partner, Messung, Örtliche Verteilernetzbetreiber, Stromdiebstahl
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