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Bundesregierung entwirft das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Startseite » Allgemein » Bundesregierung entwirft das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

17. April 2020

  • Höch und Partner

Bundesregierung entwirft das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 ihren Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) veröffentlicht, der auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Seite des BMJV aufrufbar ist.

Das WEMoG regelt unter anderem die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die für das Erreichen der Klimaziele unerlässlich ist. Insbesondere wird zur Umsetzung der energetischen Sanierung und zur Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert. Dadurch sollen die notwendigen Eingriffe in die Bausubstanz leichter ermöglicht werden.

Einzelne Wohnungseigentümer haben dabei künftig einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird, ohne dass die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig ist. Doch nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass Vermieter ihnen den Einbau von Ladestationen gestatten. Insoweit haben die Wohnungseigentümer bzw. die Mieter, die den Einbau einer Ladestation verlangen bzw. denen die Ladestation zugutekommen soll, die Kosten dafür selbst zu tragen.

Spannend wird es daher sein, ob und inwieweit Wohnungseigentümer sowie Mieter von ihrem „neuen Anspruch“ auf Einbau einer Ladestation Gebrauch machen werden. Eine erhebliche Rolle dürften in diesem Zusammenhang die sinkenden Kaufpreise für den Erwerb eines E-Autos spielen. Denkbar könnten zudem – ähnlich wie es bei der Wärmelieferung schon seit Jahren praktiziert wird – sog. „(Strom-)Contracting-Modelle“ von Stromanbietern sein, die die Kosten für den Einbau einer Ladestation ganz oder teilweise übernehmen, soweit der für die E-Autos benötigte Strom für einen längeren Zeitraum bei ihnen bezogen wird. Die übernommenen Kosten der Stromanbieter würden sich mit der Zeit amortisieren, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele ebenso damit einhergehen dürfte, da so der Einbau von Ladestationen vorangetrieben werden würde.

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