Zum Inhalt springen
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
Kontakt

EEG-Umlage doch nicht verfassungswidrig?

Startseite » Energieliefer- und Netznutzungsverträge » EEG-Umlage doch nicht verfassungswidrig?

24. April 2013

  • Marc-Stefan Göge

EEG-Umlage doch nicht verfassungswidrig?

In einem Rechtsgutachten, welches Prof. Dr. Gerrit Manssen Anfang 2012 im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie angefertigt hatte, attestierte der Regensburger Staatsrechtler dem EEG seine Verfassungswidrigkeit. Die Diagnose: Der EEG-Wälzungsmechanismus sei mit der Finanzverfassung unvereinbar. In der Branche schlug die Rechtsmeinung hohe Wellen, drohte doch einem wesentlichen Baustein der Energiewende das Aus via Karlsruhe.

In der Folge klagten sodann auch verschiedene Industriekunden gegen ihren Stromversorger auf Rückerstattung geleisteter Umlagezahlungen. Ihr Argument: Wenn die EEG-Umlage verfassungswidrig ist, sind die Zahlungen rechtsgrundlos erfolgt. Die Verfassungswidrigkeit kann allerdings das Zivilgericht nicht eigenmächtig feststellen. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Das Klagegericht muss ihm – vorausgesetzt es hält das EEG für unvereinbar mit dem Grundgesetz und es kommt im konkreten Rechtsstreit darauf an – die Frage zur Entscheidung nach Art. 100 GG vorlegen. Bislang hat dies noch kein Gericht getan. Wir begleiten derzeit eines der anhängigen Verfahren, welches sich momentan in der Berufungsinstanz befindet. Kürzlich hat hier der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm stattgefunden. In der ersten Instanz hatte das LG Bochum die Klage zurückgewiesen. Ebenso wie das Landgericht wird auch das Oberlandesgericht die Sache nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Der Senat sei nicht davon überzeugt, dass die EEG-Umlage verfassungswidrig ist. Eine unzulässige Sonderabgabe könne wegen der fehlenden Aufkommenswirkung zu Gunsten der öffentlichen Hand nicht angenommen werden. Insofern läge auch kein Verstoß gegen die Vollständigkeit des Haushaltsplanes vor. Nicht jede gesetzgeberische Maßnahme die – wie die der EEG-Umlage -, nicht als Steuer oder sonstige öffentliche Abgabe eingeordnet werden kann, müsse zwangsläufig als Sonderabgabe eingestuft werden. Es könne durchaus gesetzgeberische Verteilungssysteme unter Privatrechtssubjekten geben, die nicht den Kautelen der Finanzverfassung unterliegen.

Eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht komme aus Sicht des OLG Hamm nicht in Betracht. Zwar könne man aus den bekannten Gründen durchaus Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage hegen, aber Zweifel reichten nicht aus, um eine Vorlage zu begründen. Für diese müsste der Senat von der Verfassungswidrigkeit der EEG-Umlage überzeugt sein, was aus den oben genannten Gründen nicht der Fall sei.

Die Revision wird das OLG Hamm aller Voraussicht nach zulassen.

Update: Das OLG hat die Revision zugelassen.

  • Marc-Stefan Göge
  • EEG, EEG-Umlage, EEG-Vergütung
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge, Regulierungsrecht
Kategorien
  • § 18 NAV (3)
  • Allgemein (231)
  • blog (53)
  • Contracting (15)
  • Datenschutz (7)
  • EEG (49)
  • Elektromobilität (11)
  • Energieliefer- und Netznutzungsverträge (74)
  • Energiepolitik (79)
  • Energierecht (90)
  • Fernwärme (10)
  • Gebäudeeffizienz (4)
  • Grundstücksbenutzung (10)
  • Grundversorgung (29)
  • Höch und Partner (12)
  • Insolvenzrecht (6)
  • Kartellrecht (10)
  • Konzessionsverträge (28)
  • KWKG (26)
  • Leitungsschäden (5)
  • Messstellenbetrieb (11)
  • Netzanschlusssrecht (13)
  • Netzbetrieb (36)
  • Netzentgelte (1)
  • Netznutzung (32)
  • Netzplanung (30)
  • Rechtsprechung (42)
  • Regulierungsrecht (33)
  • Stellenanzeige (4)
  • Tagung (13)
  • Telekommunikation (3)
  • Wasserrecht (5)
  • Wettbewerbsrecht (4)
  • Zähl- und Messwesen (12)

Entdecken Sie spannende Artikel

Weitere Rechtstipps und Beiträge für Sie

Fünf Schritte zum Netzausbau

Juli 19, 2013

Die Bundesnetzagentur hat auf Youtube ein interessantes Video gepostet, in dem das Planungsverfahren zum Stromnetzausbau nach EnLAG und NABEG für Einsteiger erläutert wird: Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube.

Weiterlesen »

Energieversorgungsvertrag mit Sonderkunden

Juli 15, 2013

Prof. Dr. Lange setzt sich im Juli-Heft der RdE mit der ergänzenden Vertragsauslegung im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH auseinander. Die zwei letzten Sätze

Weiterlesen »
Seite1 … Seite111 Seite112 Seite113 Seite114 Seite115 … Seite118

Kontakt

Standort Dortmund

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Wittekindstr. 30
    44139 Dortmund
  •  
  • +49 231 222 276 76
  • +49 231 222 276 77
  • info@hoech.legal

Standort Berlin

  • Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
    Akazienstr. 3a
    10823 Berlin
  •  
  • +49 30 921 091 260
  • +49 30 921 091 266
  • info@hoech.legal
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright 2026 © Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt
  • Branchen
  • Fachgebiete
    • Erzeugung und Beschaffung
    • Netze und Konzessionen
    • Handel und Vertrieb
    • Energiewende und Innovation
    • Planung und Umwelt
    • Markt und Wettbewerb
  • Team
  • Karriere
  • Blog
  • Kontakt

Impressum | Datenschutz