Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG
Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG Keine Verantwortlichkeit für Unregelmäßigkeiten durch »besondere Umstände«– von RA Marc-Stefan Göge, LL.M. und RA Raphael Seiler, Dortmund – Aufsatz in: Versorgungswirtschaft, Monatszeitschrift für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie kommunale Unternehmen, 2/2020, Link Die Frage, wer für





