StromGVV

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Allgemein

Unsicherheit bei der gerichtlichen Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen

Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 21.04.2026 (Az. 4 UH 6/26) entschieden, dass es auch nach Überführung der Anspruchsgrundlagen für die Versorgungsunterbrechung bei Zahlungsrückständen aus den Grundversorgungsverordnungen in das Energiewirtschaftsgesetz bei einer diesbezüglichen Zuständigkeit der Amtsgerichte verbleibt. Dabei verweist das Oberlandesgericht insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu §

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Grundsatz bestätigt: Pflichtversorgungskunden können fehlerhafte Messung/Ablesung erst im Rückforderungsprozess beanstanden

Kaum jemals wird ein Rechtsstreit wegen rückständiger Versorgungsentgelte vor den Gerichten verhandelt, ohne dass sich der Kunde früher oder später auf eine vermeintliche Fehlerhaftigkeit der ermittelten Verbrauchsmengen berufen würde. Dieser Einwand mag oftmals nur vorgeschützt sein, sich teilweise aus bloßem Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Netzbetreibers (als Messstellenbetreiber) ergeben und

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