
Unsicherheit bei der gerichtlichen Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen
Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 21.04.2026 (Az. 4 UH 6/26) entschieden, dass es auch nach Überführung der Anspruchsgrundlagen für die Versorgungsunterbrechung bei Zahlungsrückständen aus den Grundversorgungsverordnungen in das Energiewirtschaftsgesetz bei einer diesbezüglichen Zuständigkeit der Amtsgerichte verbleibt. Dabei verweist das Oberlandesgericht insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu §